Nachfolgend findet Ihr die allgemeinen Policies und Richtlinien der Valtech Mobility GmbH im Kontext Compliance. // Below you will find the general policies and guidelines of Valtech Mobility GmbH in the context of compliance.
1. Code of Conduct
Code of Conduct
Präambel
Es ist unser Anspruch als Unternehmen, unseren Führungskräften und Mitarbeiter:innen nicht nur reine Jobs, sondern Gestaltungsspielräume zu bieten. Wer zu uns kommt, achtet nicht auf Titel, sondern treibt Themen voran und übernimmt Verantwortung. Und darum geht es hier. Verantwortung ist der zentrale Unternehmenswert für uns und unseren Way of Working.
Dieser Code of Conduct soll als Kompass für die Entscheidungen dienen, die wir alle im Rahmen unserer Tätigkeit für die Valtech Mobility GmbH tagtäglich treffen. Dabei gelten die in diesem Code of Conduct erläuterten Prinzipien an allen Standorten und in allen Geschäftsbereichen der Valtech Mobility GmbH und erfassen den Umgang mit allen Kolleg:innen, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern und öffentlichen Stellen. Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir ein entsprechendes Verhalten. Der Code of Conduct kann dabei nicht alle in ihm aufgeführten Themenkomplexe erschöpfend behandeln. Etwaige Einzelthemen können in begleitenden Richtlinien und Policies der Valtech Mobility GmbH tiefergehend geregelt werden. Es gilt somit kein Ausschlussprinzip, sondern der Code of Conduct und etwaige weitere Policies und Richtlinien ergänzen sich.
Dieser Code of Conduct zielt darauf ab, Rechtsverstöße und Fehlverhalten zu vermeiden und damit Schaden vom Unternehmen und unseren Angestellten abzuhalten. Wenn es jedoch zu Fehlern und Verstößen kommt, müssen wir Verantwortung übernehmen und handeln. Einerseits geht es dann um Sachverhaltsaufklärung und Schadensbegrenzung, andererseits darum, zu lernen und etwaige neue oder bislang unerkannte Risiken zu erkennen und mit ihnen proaktiv umzugehen. Wir wollen eine lernende Organisation sein, die unternehmerisch und gleichzeitig rechtskonform denkt und handelt. Die Valtech Mobility GmbH behält sich daher die Anpassung des Code of Conduct vor.
1. This is how we do it – this is Valtech Mobility
1.1 Rechtmäßiges Verhalten
Das geltende Recht ist Grundlage und zugleich Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit der Valtech Mobility GmbH. In diesem Code of Conduct geht es daher um die Sicherstellung der Einhaltung und Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften. Die Valtech Mobility GmbH organisiert ihren Geschäftsbetrieb so, dass ihre Organe, Führungskräfte und Mitarbeiter rechtskonform handeln. Das erfolgt in dem Bewusstsein, dass Rechtsverstöße zu massiven Schäden und Nachteilen für die Valtech Mobility GmbH führen können. Dabei geht es nicht nur um die Vermeidung von Bußgeldern und Schadenersatzforderungen, sondern auch um etwaige Imageschäden. Letztere lassen sich im Regelfall nur schwer beheben. Die Einhaltung des geltenden Rechts ist damit entscheidend für den nachhaltigen Erfolg der Valtech Mobility GmbH.
Schuldhafte Verstöße gegen diesen Code of Conduct werden von der Valtech Mobility GmbH nicht toleriert. Wer gegen ihn verstößt, muss mit angemessenen Konsequenzen rechnen. Diese können je nach Schwere des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Maßnahmen über zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen reichen.
1.2 Menschenrechte & faire Arbeitsbedingungen
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten regelt zentral die Anforderungen und Erwartungen der internationalen Gemeinschaft an die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte. Als Unternehmen respektieren wir selbstredend die Menschenrechte. Gleichzeitig lehnen wir Kinder, Zwangs und Pflichtarbeit sowie jegliche Form von moderner Sklaverei und Menschenhandel ab.
1.3 Chancengleichheit & Gleichbehandlung
Die Zusammensetzung der bei der Valtech Mobility GmbH Beschäftigten ist bunt, vielfältig und divers. Und das ist uns wichtig. Wir dulden keine Diskriminierung aufgrund von ethnischer oder nationaler Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Hautfarbe, politischer Einstellung, sozialer Herkunft oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale. Chancengleichheit und Gleichbehandlung sind zentrale Werte unseres Unternehmens. Auswahl, Einstellung und Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter:innen richten sich grundsätzlich nach ihren jeweiligen Qualifikationen und Fähigkeiten.
Mitarbeiter:innen, die bei der Arbeit Diskriminierung oder Belästigung erfahren haben, können sich diesbezüglich an die Vertrauenspersonen der Valtech Mobility GmbH wenden, wenn sie nicht die Whistleblower-Meldestelle der Valtech Mobility GmbH nutzen möchten.
1.4 Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
Arbeitssicherheit, Brand-, Lärm und Gesundheitsschutz genießen bei uns einen hohen Stellenwert. Risiken werden im Rahmen einer Risikomatrix sowie in Gefährdungsbeurteilungen evaluiert und dokumentiert.
Wir gewährleisten Arbeits- und Gesundheitsschutz gem. der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, um physischen und psychischen Erkrankungen im Arbeitsumfeld vorzubeugen. Alle Mitarbeitenden erhalten, sofern aufgrund der Arbeitsplatzbewertung für notwendig befunden, eine persönliche Schutzausrüstung (PSA).
Die identifizierten Risiken sowie die entsprechenden Schutz- bzw. Präventionsmaßnahmen sind regelmäßig zu überprüfen. Ersthelfer:innen, Brandschutzhelfer:innen und Arbeitsschutzfachkräfte sind gemäß nationalem Recht etabliert.
1.5 Nutzung von Unternehmensressourcen
Zu den Unternehmensressourcen gehören neben dem Unternehmensbudget, Arbeitsmitteln und entsprechender Ausstattung der Mitarbeiter:innen der Valtech Mobility GmbH natürlich auch geistiges Eigentum – also materielles und immaterielles Vermögen. Ein sorgfältiger, verantwortungsbewusster Umgang damit im Rahmen der jeweils geltenden Regularien und Vorgaben der Valtech Mobility GmbH und ihrer Unternehmensziele sowie der Gesetze ist Pflicht.
1.6 Zuwendungen & Korruptionsprävention
Wir tolerieren keine Korruption. Sie kann zu Geldbußen für das Unternehmen führen und strafrechtliche Verfolgung von Mitarbeiter:innen nach sich ziehen, vom Reputationsschaden für unser Unternehmen ganz zu schweigen. Was heißt das konkret? Geschäftliche Entscheidungen werden bei uns ausschließlich aus objektiven und nachvollziehbaren Gründen im Unternehmensinteresse getroffen. Wir nehmen daher keine Zuwendungen, insbesondere Geschenke oder Einladungen an, die uns in geschäftlichen Entscheidungen beeinflussen könnten. Gleichzeitig bieten wir unseren Geschäftspartner:innen sowie sonstigen Kontakten und Ansprechpartner:innen keine derartigen Zuwendungen an. Das gilt auch und insbesondere im Kontakt mit Behörden und Amtsträgern, für die regelmäßig strengere Anforderungen gelten als im nicht-behördlichen Bereich. Kleine sowie übliche, also sozial-adäquate Zuwendungen in angemessenem Umfang bleiben dabei unbedenklich, insbesondere wenn sie nicht im Zusammenhang mit geschäftlichen Entscheidungen stehen.
1.7 Interessenkonflikte, Prüfung von Geschäftspartnern
Interessenkonflikte können insbesondere aus engen persönlichen Beziehungen zu Geschäftspartnern und anderen Kontakten im Zusammenhang mit dem unternehmerischen Tätigwerden für unser Unternehmen entstehen. Um das zu vermeiden, trennen wir stets persönliche Interessen von den Unternehmensinteressen und treffen geschäftliche Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien. Etwaige persönliche Verbindungen im Kontext unternehmensrelevanter Entscheidungen sind stets offen zu legen. Der Einkauf von Produkten und Dienstleistungen erfolgt über unsere Einkaufsabteilung entsprechend der internen Beschaffungsgrundsätze.
Grundsätzlich gilt, dass wir vor dem Eingehen von Geschäftsbeziehungen eine Geschäftspartner-Due Diligence durchführen, um Überraschungen in Geschäftsbeziehungen zu vermeiden. Dabei prüfen wir die Identität unserer Kunden und Geschäftspartner mit dem Ziel, ausschließlich mit seriösen Partnern Geschäftsbeziehungen einzugehen. Dabei geht es insbesondere auch um die Einhaltung der geltenden Vorgaben des Außenwirtschaftsrechts und der Geldwäschebekämpfung.
1.8 Spenden & Sponsoring
Als Unternehmen sind wir uns unserer Mitverantwortung in der Gesellschaft bewusst. Wenn wir uns daher sozial in Form von Spenden engagieren, dann erfolgt das immer auf freiwilliger Basis und ohne Erwartung von Gegenleistungen. Spenden an politische Parteien sowie parteinahe Stiftungen und Einrichtungen nehmen wir nicht vor. Die Vergabe von Spenden wird vorher in diesem Sinne geprüft und erfolgt stets transparent, d.h. Zweck, Spendenempfänger und Zuwendungsbestätigung des Spendenempfängers sind dokumentiert und nachprüfbar. Treten wir demgegenüber als Sponsor auf, ist das werblicher Natur mit dem Ziel der Marken- und Imagepflege.
1.9 Geschäftsgeheimnisse, Vertraulichkeit & Geheimhaltung
Wesentlich für unseren Erfolg als innovatives Unternehmen sind die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und der vertrauliche Umgang mit geheimhaltungsbedürftigen Informationen. Wir gehen daher mit allen Informationen und Unterlagen in unserem Unternehmen, mit unserem Know-how, unserem geistigen Eigentum, jeglichen sensiblen Daten und sonstigen Geschäftsgeheimnissen sorgfältig um und schützen sie. Alle Informationen und Unterlagen, die nicht zur Offenlegung gegenüber unbefugten Dritten geeignet sind, sind dementsprechend unbedingt vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Auf das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird hingewiesen. Datenschutz ist als eigener Punkt in Ziff. 1.12 dieses Code of Conduct geregelt.
1.10 Außenauftritt & Kommunikation
Wenn wir für unser Unternehmen auftreten, insbesondere wenn wir öffentlich, aber auch im privaten Umfeld entsprechend kommunizieren, sind wir uns unserer Mitverantwortung für die Reputation der Valtech Mobility GmbH bewusst. Das gilt insbesondere bei der Nutzung von Social Media.
1.11 Kartellrecht
Das Prinzip des fairen und freien Wettbewerbs ist zentraler Pfeiler unserer Marktwirtschaft und wird durch Wettbewerbs- und Kartellgesetze geschützt. Verboten sind insbesondere Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Wettbewerbern, die eine Verhinderung oder Einschränkung des freien Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Verstöße können empfindliche Geldbußen und Strafen nach sich ziehen, von Reputationsschäden ganz zu schweigen. Wir halten daher die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Vorgaben konsequent ein.
1.12 Datenschutz
Der Datenschutz regelt den Schutz personenbezogener Daten und damit auch in unserem Unternehmen und in den Beziehungen unseres Unternehmens zu unseren Mitarbeiter:innen, Geschäftspartnern und sonstigen Kontakten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten setzt stets voraus, dass es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Wir halten uns an diesen Grundsatz und schützen personenbezogene Daten durch technische Maßnahmen so umfassend, wie möglich. Ziel ist stets die Wahrung der Betroffenenrechte. Auch hier gilt: Verstöße können empfindliche Geldbußen und Strafen nach sich ziehen, von Reputationsschäden ganz zu schweigen.
1.13 Cybersicherheit
Als Tech-Unternehmen ist ein verlässlicher Schutz vor Cyberrisiken von entscheidender Bedeutung für das Vertrauen unsrer Kunden und Geschäftspartner in uns und damit den Erfolg unseres Unternehmens. Wir arbeiten stetig an der Verbesserung unserer Maßnahmen, um einen umfassenden Schutz vor Cyberrisiken zu erreichen und bilden diesen im Mobility Information Security Manual ab.
1.14 Verpflichtung zum Schutz von Umwelt und Klima
Wirtschaftliche, gewinnorientierte Entwicklung sowie Energieeinsparung und den Schutz unserer Umwelt sehen wir nicht als Zielkonflikt, sondern als gemeinsame Aufgabe. Daher verpflichten wir uns mit einer eigenen Umweltpolitik zum Schutz der Umwelt und des Klimas und verhindern Umweltbelastungen im Rahmen unserer Möglichkeiten.
2. Und wenn etwas passiert ist?
Sind Fehler passiert oder gibt es Verstöße gegen diesen Code of Conduct oder habt Ihr Fragen zum Umgang mit seinen Inhalten, könnt Ihr Euch stets an Eure direkten Vorgesetzten wenden. Darüber hinaus steht Euch die Rechtsabteilung mit Rat und Tat zur Seite. Last not least könnt Ihr Verstöße oder Verdachtsmomente – auch anonym – über die Whistleblower-Meldestelle melden. Generell ist uns wichtig, dass die vorgenannten Stellen nicht für die Meldung unwahrer oder verleumderischer Hinweise missbraucht werden. Das kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Policy zum Umgang mit Einladungen und Geschenken im Geschäftskontext
Umgang mit Geschenken und Einladungen (= Zuwendungen) im Geschäftskontext
1. Grundsätzliches
- Versand und Übergabe von Zuwendungen: ausschließlich über die Geschäftsadresse; gleiches gilt entsprechend für die Annahme von Zuwendungen von Geschäftspartnern,
- keine Annahme bzw. Vergabe von Geldgeschenken und geldähnlichen Geschenken,
- keine Zuwendungen in Abhängigkeit von der Vornahme betrieblicher Entscheidungen und auch nicht unmittelbar vor oder nach einer Geschäftsentscheidung (Ausnahme: angemessene Essenseinladungen),
- keine Forderung von Zuwendungen von Geschäftspartnern sowie von Mitarbeitern der Valtech Mobility GmbH,
- keine Zuwendungen an Dritte, die Mitarbeitern von Geschäftspartnern bzw. Forderung von Zuwendungen an Dritte, die Mitarbeitern der Valtech Mobility GmbH nahestehen,
- grundsätzlich keine Zuwendungen an Entscheidungsträger im Bereich Beschaffung bzw. Einkauf (alternativ: Transparenz durch Abklärung mit der Geschäftsführung).
2. Angemessenheit der Zuwendung
Zuwendungen müssen stets angemessen sein. Entscheidend dafür ist, dass sie nach den jeweiligen Einzelfallumständen keine Eignung zur sachwidrigen Beeinflussung geschäftlicher Entscheidungen haben. Und was ist jetzt „angemessen“? Dass sind relativ. geringwertige Aufmerksamkeiten, die als sozial-adäquat gelten, d.h. als üblich und gewohnheitsmäßig anerkannt (für Amtsträger gelten andere Maßstäbe; vgl. unten). Und wie bewertet man das konkret? Dabei können die folgenden Fragen helfen, die Ihr Euch ehrlich beantworten müsst:
- Lassen die üblichen Gepflogenheiten die Zuwendung zu bzw. steht sie in angemessenem Zusammenhang mit dem Anlass?
- Würdet Ihr der Geschäftsführung oder Kollegen von dem Geschenk bzw. der Einladung erzählen oder würdet Ihr das vermeiden wollen?
- Sind Geschenk oder Einladung dazu geeignet, eine unternehmerische Entscheidung des Empfängers so stark zu beeinflussen, dass der Schenker oder Einladende unfair bevorzugt wird?
- Wenn Ihr die Empfänger seid – hättet Ihr das Gefühl, in der Schuld des Schenkenden / Einladenden zu stehen?
3. Prozedere und Wertgrenzen für die Annahme und Vergabe von Geschenken
Nachfolgend findet Ihr Wertgrenzen für die Annahme und Vergabe von Geschenken. Diese sind unternehmensspezifisch, also von der Valtech Mobility GmbH festgesetzt. Es kann also dazu kommen, dass Geschäftspartner Geschenke aufgrund anders lautender Regelungen ihres Unternehmens nicht annehmen dürfen.
- Keine Annahme bzw. Gewährung einzelner Geschenke mit einem Wert von über EUR 50 brutto,
- pro Mitarbeiter pro Geschäftsbeziehung: kein höherer Gesamtwert aller angenommenen bzw. gewährten Geschenke von mehr als EUR 300 brutto im Kalenderjahr,
- ohne formlose schriftliche Genehmigung (E-Mail ok) des Vorgesetzten: keine Annahme bzw. Vergabe von Geschenken zwischen EUR 50 brutto (einzeln) und EUR 300 brutto (kumuliert),
- ohne formlose schriftliche Genehmigung (E-Mail ok) der Geschäftsführung: keine einzelnen oder mehrere Geschenke kumuliert innerhalb eines Kalenderjahres über EUR 300 brutto pro Person und Geschäftsbeziehung,
- wenn der Wert eines Geschenks unbekannt oder unklar ist, muss er in brutto nach Marktwert geschätzt werden.
4. Prozedere und Wertgrenzen für die Annahme und Vergabe von Essenseinladungen
- keine Annahme von Essenseinladungen mit einem Wert über EUR 50 brutto pro Person,
- Gesamtwert aller von einem Mitarbeiter pro Kalenderjahr pro Geschäftsbeziehung angenommenen bzw. gewährten Essenseinladungen: nicht > EUR 300 brutto,
- ohne formlose schriftliche Genehmigung (E-Mail ok) des Vorgesetzten: keine Annahme bzw. Vergabe von Essenseinladungen im Wert von > EUR 100 brutto pro Person.
5. Prozedere und Wertgrenzen für Annahme und Vergabe von Einladungen zu Veranstaltungen
Die Annahme und Vergabe von Einladungen zu Veranstaltungen sind stets ganzheitlich zu betrachten und einzuordnen. Nur wenn die Ausprägung der Kriterien der Veranstaltung gemäß den nachfolgenden Aspekten überwiegend positiv ist, darf die Einladung angenommen bzw. an Geschäftspartner vergeben werden. Im Zweifel ist Rücksprache mit dem Vorgesetzten oder der Geschäftsführung zu halten.
Positive Ausprägung:
- Ziel: keine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb oder keine Pflichtverletzung gegenüber dem Unternehmen,
- Stellung des Empfängers: hoch-/höherrangiger Geschäftspartner aus dem Wirtschaftsleben,
- Beziehung der Beteiligten: keine operativen geschäftlichen Berührungspunkte,
- Vorgehensweise: Transparenz der Zuwendung (z.B. durch Zustimmung des Vorgesetzten),
- Wert: angemessen,
- Anzahl: gelegentlich, 1-2x im Zeitraum von 12 Monaten,
- Zeitpunkt: unabhängig von konkreter Geschäftsentscheidung,
- Anwesenheit des Einladenden oder eines Vertreters: anwesend, Gästebetreuung somit vorhanden,
- Dauer: < 24h,
- Kreis der Eingeladenen: offen
Negative Ausprägung:
- Ziel: unlautere Bevorzugung im Wettbewerb oder Pflichtverletzung gegenüber dem Unternehmen,
- Stellung des Empfängers: Amtsträger,
- Beziehung der Beteiligten: (enge) operative geschäftliche Berührungspunkte,
- Vorgehensweise: keine Transparenz der Zuwendung (z.B. durch Zustimmung des Vorgesetzten),
- Wert: hoher Wert bzw. unangemessen,
- Anzahl: häufig, z.B. wöchentlich oder monatlich,
- Zeitpunkt: zeitliche Nähe zu einer Geschäftsentscheidung, z.B. direkt davor oder danach,
- Anwesenheit des Einladenden oder eines Vertreters: anwesend, Gästebetreuung somit vorhanden,
- Dauer: > 24h inkl. Übernachtung/en etc.,
- Kreis der Eingeladenen: exklusive Einladung, Einladung nahestehender Personen
Sonderfall: Zuwendungen an Amtsträger
Amtsträger sind nicht nur Beamte in Behörden, sondern auch Mitglieder der Bundesregierung und der Landesregierung sowie Verantwortliche und Mitarbeiter von Unternehmen, an denen staatliche Stellen Mehrheitsbeteiligungen halten. In Zweifelsfällen steht die Rechtsabteilung für Fragen gerne zur Verfügung. Entscheidend ist in welcher Funktion, im Rahmen welcher Tätigkeit (z.B. Mandatstätigkeit oder übertragene konkrete Verwaltungsaufgaben) eine Zuwendung erfolgt.
Aufgrund der restriktiven strafrechtlichen Vorschriften gilt für Zuwendungen an deutsche, europäische und ausländische Amtsträger, dass grundsätzlich keine Zuwendungen gewährt werden dürfen. Ausnahmen können in den folgenden Fällen gegeben sein:
- kleine Aufmerksamkeiten (z.B. Reklame- / Streuartikel) mit einem Wert bis zu 10 EUR brutto oder um gewohnheitsmäßig anerkannte Zuwendungen (z.B. Einladung auf eine Tasse Kaffee, Mitnahme im Taxi vom Flughafen zur Besprechung),
- übliche und angemessene Veranstaltungen, an denen der Amtsträger als Repräsentant seines Amtes bzw. im Rahmen seiner gesellschaftlichen Verpflichtungen teilnimmt,
- Zustimmung (= vorab) oder unverzügliche Genehmigung (= nachträglich) der zuständigen Behörde zur Annahme der genehmigungsfähigen Zuwendung.
Zur Klarstellung: Verboten sind alle Zuwendungen, die auf eine pflichtwidrige Dienstausübung seitens des Amtsträgers abzielen. Selbige liegt dann vor, wenn der Amtsträger seine Dienstpflicht verletzt, d.h. die Diensthandlung selbst gegen ein Gesetz, eine Dienstvorschrift oder gegen eine konkrete Einzelweisung seines Vorgesetzten verstößt.
Steuerliche Gesichtspunkte
Geschenke an Arbeitnehmer:innen unterliegen grundsätzlich als Einnahmen der Besteuerung beim Empfänger. Davon nicht erfasst sind sogenannte Streuwerbeartikel (wie z.B. Kugelschreiber) bis zu einem Wert von 10 EUR. Bitte beachtet daher, dass bei der Annahme und Vergabe von Geschenken und Einladungen bestimmte steuerliche Gesichtspunkte zu beachten sind (u.a. Pauschalversteuerung nach § 37 b EStG). Insoweit wird an den Bereich Finance verwiesen.
2. Supplier Code of Work Ethic
Supplier Code of Work Ethic
1.Präambel
Die Valtech Mobility GmbH sieht verantwortungsvolles, nachhaltiges und rechtmäßiges Handeln als wesentlichen Teil ihrer Unternehmensstrategie an. In diesem Sinne gibt der vorliegende Supplier Code of Work Ethic die Vorgabe der Valtech Mobility GmbH zu Arbeitsbedingungen und Menschenrechten für Lieferanten und Geschäftspartner wieder. Dabei gelten die in diesem Supplier Code of Work Ethic erläuterten Prinzipien an allen Standorten und in allen Geschäftsbereichen der Valtech Mobility GmbH und erfassen den Umgang mit allen Kunden, Lieferanten, Dienstleistern, weiteren Geschäftspartnern und öffentlichen Stellen. Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir ein entsprechendes Verhalten. Der Supplier Code of Work Ethic ergänzt den Code of Conduct der Valtech Mobility GmbH sowie alle sonstigen Richtlinien und Policies der Valtech Mobility GmbH. Etwaige Einzelthemen können in begleitenden Richtlinien und Policies der Valtech Mobility GmbH tiefergehend geregelt werden. Es gilt somit kein Ausschlussprinzip, sondern der Supplier Code of Work Ethics und etwaige weitere Policies und Richtlinien ergänzen sich. Die Valtech Mobility GmbH behält sich die Anpassung des Supplier Code of Work Ethic vor.
2.Work Ethic bei der Valtech Mobility GmbH
2.1 Rechtmäßiges Verhalten
Das geltende Recht ist Grundlage und zugleich Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit der Valtech Mobility GmbH. In diesem Supplier Code of Work Ethic geht es daher um die Sicherstellung der Einhaltung und Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften. Die Valtech Mobility GmbH organisiert ihren Geschäftsbetrieb so, dass ihre Organe, Führungskräfte und Mitarbeiter rechtskonform handeln. Das erfolgt in dem Bewusstsein, dass Rechtsverstöße zu massiven Schäden und Nachteilen für die Valtech Mobility GmbH führen können. Dabei geht es nicht nur um die Vermeidung von Bußgeldern und Schadenersatzforderungen, sondern auch um etwaige Imageschäden. Letztere lassen sich im Regelfall nur schwer beheben. Die Einhaltung des geltenden Rechts ist damit entscheidend für den nachhaltigen Erfolg der Valtech Mobility GmbH.
Schuldhafte Verstöße gegen diesen Supplier Code of Work Ethic werden von der Valtech Mobility GmbH nicht toleriert. Wer gegen ihn verstößt, muss mit angemessenen Konsequenzen rechnen. Diese können je nach Schwere des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Maßnahmen über zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen reichen.
2.2 Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten regelt zentral die Anforderungen und Erwartungen der internationalen Gemeinschaft an die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte. Als Unternehmen respektieren wir selbstredend die Menschenrechte. Gleichzeitig lehnen wir Kinder, Zwangs und Pflichtarbeit sowie jegliche Form von moderner Sklaverei und Menschenhandel ab.
2.3 Vereinigungsfreiheit & Recht auf Kollektivverhandlungen
Unsere Lieferanten und Geschäftspartner erkennen das Recht aller Mitarbeiter:innen an, im Rahmen der geltenden Gesetze Arbeitnehmervertretungen zu bilden und Kollektivverhandlungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen zu führen. Mitarbeiter:innen dürfen aufgrund ihrer Zugehörigkeit bzw. Nichtzugehörigkeit zu einer Gewerkschaft oder Arbeitnehmervertretung weder bevorzugt noch benachteiligt werden.
2.4 Land-, Wald- und Wasserrechte sowie Zwangsräumungen
Unsere Lieferanten und Geschäftspartner achten und respektieren die Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften. Dies beinhaltet das Recht auf Land, Wälder und Wasserressourcen. Sie verpflichten sich, im Rahmen unserer gemeinsamen Projekte darauf zu achten, dass es in deren Kontext zu keinen widerrechtlichen Zwangsräumungen kommt und oder diese unterstützt werden.
2.5 Vergütungen und Leistungen, Arbeitszeit
Die von unseren Geschäftspartnern und Lieferanten gezahlten Vergütungen bzw. erbrachten Leistungen entsprechen mindestens dem rechtlich gültigen und zu garantierenden nationalen Minimum, oder gehen darüber hinaus. Sie erkennen den Grundsatz der gleichwertigen Entlohnung für gleichwertige Arbeit, insbesondere zwischen verschiedenen Geschlechtern an. Gleichzeitig gilt der Grundsatz, dass die Arbeitszeit mindestens den jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben entspricht.
2.6 Chancengleichheit und Gleichbehandlung
Die Zusammensetzung der bei der Valtech Mobility GmbH Beschäftigten ist bunt, vielfältig und divers. Und das ist uns wichtig. Wir dulden keine Diskriminierung aufgrund von ethnischer oder nationaler Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Hautfarbe, politischer Einstellung, sozialer Herkunft oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale. Chancengleichheit und Gleichbehandlung sind zentrale Werte unseres Unternehmens und diese erwarten wir von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern. Mitarbeiter:innen unserer Lieferanten und Geschäftspartner, die bei der Arbeit Diskriminierung oder Belästigung erfahren haben, können vertrauensvoll unsere Whistleblower-Meldestelle nutzen (https://valtech-mobility.de/compliance/).
2.7 Arbeitssicherheit, Brand-, Lärm- und Gesundheitsschutzschutz
Arbeitssicherheit, Brand-, Lärm und Gesundheitsschutz genießen bei uns einen hohen Stellenwert. Risiken werden im Rahmen einer Risikomatrix sowie in Gefährdungsbeurteilungen evaluiert und dokumentiert. Dies erwarten wir auch von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern. Sofern unsere Lieferanten und Geschäftspartner mit Maschinen oder technischen Geräten arbeiten, sind die einschlägigen Normen und Vorgaben zur Maschinensicherheit zu erfüllen. Wir und unsere Geschäftspartner gewährleisten den Arbeits-, Lärm- und Gesundheitsschutz gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, um physischen und psychischen Erkrankungen im Arbeitsumfeld vorzubeugen. Alle Mitarbeitenden unserer Lieferanten und Geschäftspartner erhalten, sofern aufgrund der Arbeitsplatzbewertung für notwendig befunden, eine persönliche Schutzausrüstung (PSA).
Die identifizierten Risiken sowie die entsprechenden Schutz- bzw. Präventionsmaßnahmen sind regelmäßig zu überprüfen. Ersthelfer:innen, Brandschutzhelfer:innen und Arbeitsschutzfachkräfte sind gemäß nationalem Recht zu etablieren.
3. Verpflichtung zum Schutz von Umwelt und Klima
Wirtschaftliche, gewinnorientierte Entwicklung sowie Energieeinsparung und den Schutz unserer Umwelt sehen wir nicht als Zielkonflikt, sondern als gemeinsame Aufgabe. Daher verpflichten wir uns mit einer eigenen Umweltpolitik zum Schutz der Umwelt und des Klimas und verhindern Umweltbelastungen im Rahmen unserer Möglichkeiten. Die Verpflichtung zum Schutz der Umwelt und schonendem Umgang mit Ressourcen erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern.
4. Sorgfaltsplichten (Due Diligence)
Für unsere Lieferanten und Geschäftspartner setzen wir voraus, dass sie regelmäßig eine angemessene Sorgfaltspflichtenanalyse hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte sowie der Einhaltung von Umweltschutzanforderung in ihrer Lieferkette durchführen.
5. Geheimhaltung, Geistiges Eigentum und Schutz vor Plagiaten
Wesentlich für unseren Erfolg als innovatives Unternehmen sind die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und der vertrauliche Umgang mit geheimhaltungsbedürftigen Informationen. Unsere Lieferanten und Geschäftspartner verpflichten sich daher dazu, mit allen Informationen und Unterlagen aus unserem Unternehmen, unserem geistigen Eigentum, jeglichen sensiblen Daten und sonstigen Geschäftsgeheimnissen sorgfältig umzugehen und diese zu schützen. Alle Informationen und Unterlagen, die nicht zur Offenlegung gegenüber unbefugten Dritten geeignet sind, sind dementsprechend unbedingt vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Alle von Lieferanten und Geschäftspartnern eingereichten Arbeiten und Produkte müssen original sein und dürfen keine unrechtmäßigen Kopien oder Nachahmungen sein.
3. Whistleblowing
1. Zielsetzung, Zweck, Geltungsbereich
1.1. Zielsetzung
Die Valtech Mobility GmbH (nachfolgend auch „wir“ oder „unser Unternehmen“) verfolgt das Ziel, rechtswidriges Verhalten im Unternehmen zu verhindern, in jedem Fall jedoch umfassend aufzuklären und abzustellen. Dabei sind wir auf die Mithilfe von Hinweisgebern angewiesen, deren Schutz wir vor diesem Hintergrund sicherstellen wollen.
1.2. Zweck
Diese Richtlinie legt die Rahmenbedingungen für die Mitteilung von Hinweisen auf mögliche Rechtsverstöße in unserem Unternehmen fest. Sie soll gewährleisten, dass Hinweise auf Verstöße entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des Hinweisgebergesetzes und unter Berücksichtigung der gebotenen Vertraulichkeit verarbeitet, gespeichert, weitergegeben und archiviert werden können.
Gleichzeitig beschreibt die Richtlinie die Schutzvorkehrungen, die im Interesse von gutgläubigen Hinweisgebern bestehen und welche Folgen eine bewusste Falschmeldung nach sich ziehen kann.
2. Hinweise
2.1. Hinweisgeber
Berechtigt zur Meldung von Hinweisen sind Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder in deren Vorfeld Informationen über rechtliche Verstöße in unserem Unternehmen erlangen. Dies betrifft insbesondere unsere Angestellten, Bewerber, die Geschäftsführung sowie unsere Geschäftspartner1.
2.2. Meldefähige Verstöße & Folgen von Falschmeldungen
Vom Hinweisgeber gemeldet werden können Verstöße, die
- strafbewehrt sind, z.B. Betrug, Korruption, Beleidigung, sexuelle Belästigung,
- bußgeldbewehrt sind, z.B. Verstöße gegen das Kartellrecht,
- gegen Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder oder unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft verstoßen, z.B. im Bereich DSGVO, Produktsicherheit, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Für eine Meldung sind begründete Verdachtsmomente erforderlich oder Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden.
Vor einer Meldung sollte der Hinweisgeber daher eingehend prüfen, ob solche begründeten Verdachtsmomente tatsächlich vorliegen. Die bewusste Meldung falscher Tatsachen kann zur Strafbarkeit des Hinweisgebers führen und disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschmeldung kann darüber hinaus zu Schadenersatzverpflichtungen gegenüber der betroffenen Person führen.
1 Nachfolgend erfolgt die Benennung aus Vereinfachungsgründen einheitlich als Hinweisgeber.
2.3. Meldung
2.3.1. Interne oder externe Meldung
Wir ermutigen die Hinweisgeber grundsätzlich dazu, Gebrauch von unseren unternehmensinternen Meldekanälen (siehe Ziff. 2.3.3) zu machen, da sich manche Sachverhalte so ggf. schneller bearbeiten und aufklären lassen und demzufolge ggf. auch schneller entsprechende Maßnahmen getroffen werden können. Nichtsdestotrotz bleibt es Hinweisgebern unbenommen sich unmittelbar an die behördlichen Stellen zu wenden. Diese Möglichkeit steht einem Hinweisgeber jedoch auch dann noch zur Verfügung, wenn zunächst eine unternehmensinterne Meldung gemacht wurde und diese aus welchen Gründen auch immer nicht weiterverfolgt wurde.
2.3.2 Zuständige unternehmensinterne Stelle
Zuständig für die Annahme, Bearbeitung und Weiterverfolgung von Hinweisen in unserem Unternehmen ist die activeMind.legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als externe Ombudsstelle.
Die Valtech Mobility GmbH stellt sicher, dass diese Ombudsstelle ihre Tätigkeit unabhängig und ohne Interessenkonflikte ausführen kann und dass diese über die notwendige Fachkunde verfügt.
2.3.3 Art der Meldung (Meldekanal)
Die Meldung kann elektronisch, schriftlich oder mündlich erfolgen.
- Elektronische Meldungen können erfolgen: Per E-Mail an folgende Adresse: [email protected]
- Schriftliche Meldungen können postalisch an folgende Adresse erfolgen: activeMind.legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH externe Ombudsstelle der Valtech Mobility GmbH, Potsdamer Str. 3, 80802 München
- Mündliche Meldungen können per Telefon unter der folgenden Telefonnummer erfolgen: +49 (0)89 / 91 92 94 – 900.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Hinweisgebers werden seine Meldungen dokumentiert durch Erstellung einer Tonaufzeichnung des Gesprächs in dauerhafter und abrufbarer Form oder durch vollständige und genaue Niederschrift des Gesprächs durch die zuständige Stelle; dem Hinweisgeber wird Gelegenheit gegeben, das Gesprächsprotokoll zu überprüfen, dieses ggf. zu korrigieren und durch seine Unterschrift zu bestätigen.
Auf Wunsch des Hinweisgebers kann die Meldung auch im Wege einer physischen Zusammenkunft erfolgen; ein entsprechender Termin muss dem Hinweisgeber innerhalb von 10 Arbeitstagen seit Anzeige eines solchen Verlangens eingeräumt werden. Für die Dokumentation gelten die obigen Regelungen zu mündlichen Meldungen entsprechend.
3 Verfahren nach Meldungseingang
3.1 Prüfung der Meldung
Die interne Stelle prüft den Sachverhalt unverzüglich auf Stichhaltigkeit der in der Meldung erhobenen Behauptungen sowie das Vorliegen der Voraussetzungen der Ziffer 2.2 dieser Richtlinie und leitet gegebenenfalls die erforderlichen und zumutbaren Folgemaßnahmen ein (insbesondere z.B. interne Untersuchungen inkl. ggf. der Befragung betroffener Personen oder etwaiger weiterer Hinweisgeber, Verweis des Hinweisgebers an die zuständigen Stellen, Maßnahmen zur Einziehung von Betriebsmitteln, Abgabe des Verfahrens an eine zuständige Behörde zwecks weiterer Untersuchungen oder den Abschluss des Verfahrens).
Bei Bedarf ersucht die interne Stelle den Hinweisgeber um weitere Informationen.
3.2 Einstellung des Verfahrens
Ist eine Meldung offensichtlich unbegründet, wurde sie offensichtlich ausschließlich aus denunziatorischen Motiven abgegeben, handelt es sich um einen Bagatellfall oder liegen keine ausreichenden Beweise vor, ist keine weitere Untersuchung veranlasst. Auf etwaige Folgen von Falschmeldungen wird hingewiesen (siehe Ziff. 2.2).
3.3 Bericht der internen Stelle
Die interne Stelle verfasst zu jeder Meldung einen Bericht in Textform an Geschäftsführung über den Verstoß, das Ergebnis der Prüfung und die empfohlene Maßnahme einschließlich der hierfür erforderlichen Schritte und des Zeitplans in Reaktion auf das Ergebnis. Das gilt auch im Falle der Einstellung gem. Ziff. 3.2. Will die Geschäftsführung von der Empfehlung abweichen, ist dies dokumentiert zu begründen. Enthält die Empfehlung Maßnahmen, die aus zwingenden rechtlichen Vorschriften resultieren, kann die Geschäftsführung von der Empfehlung nicht abweichen.
Liegen folgende Voraussetzungen vor, ist die Ombudsstelle verpflichtet die Geschäftsführung innerhalb von 24 Stunden seit Kenntnisnahme zu informieren:
– unmittelbare Gefahr für Leben, Körper und Gesundheit von Menschen, – erhebliches Risiko der Rufschädigung des Unternehmens.
3.4 Information des Hinweisgebers
Die Ombudstelle bestätigt dem Hinweisgeber den Eingang der Meldung spätestens nach sieben Tagen. Spätestens drei Monate nach dieser Bestätigung gibt sie dem Hinweisgeber eine Rückmeldung über geplante sowie bereits ergriffene Maßnahmen sowie die Gründe für diese. Die Pflicht zur Rückmeldung gilt auch dann, wenn bei längeren Untersuchungen nach Ablauf von drei Monaten noch kein Ergebnis der Prüfung vorliegt. In dem Fall beschränkt sich die Rückmeldung auf eine Information über den aktuellen Stand der Ermittlungen.
Die Rückmeldung an den Hinweisgeber darf nur erfolgen, wenn interne Nachforschungen oder Ermittlungen hierdurch nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand der Meldung sind bzw. die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.
Eine Rückmeldung scheidet aus, wenn der Hinweis anonym erfolgt ist.
4 Schutz des Hinweisgebers
4.1 Schutz vor Repressalien
Ein Hinweisgeber darf aufgrund seiner Meldung keinen Repressalien oder deren Androhung ausgesetzt sein. Jede nachteilige Maßnahme zulasten des Hinweisgebers im Zusammenhang mit seiner Meldung ist verboten. Repressalien im Sinne dieser Richtlinie sind direkte oder indirekte Handlungen oder Unterlassungen in einem beruflichen Kontext, die durch eine interne oder externe Meldung oder eine Offenlegung ausgelöst werden und durch die dem Hinweisgeber ein ungerechtfertigter Nachteil entsteht oder entstehen kann.
4.2 Schadenersatz bei Repressalien
Hinweisgebern steht im Fall von Repressalien ein Recht auf Schadenersatz zu.
4.3 Keine Verantwortlichkeit
Der Hinweisgeber darf für die Beschaffung von oder den Zugriff auf Informationen seiner Meldung nicht rechtlich verantwortlich gemacht werden, soweit die Beschaffung bzw. der Zugriff keine Straftat darstellt.
Wenn der Hinweisgeber den berechtigten Grund zu der Annahme hatte, dass die Weitergabe bestimmter Informationen im Rahmen seiner Meldung erforderlich war, verletzt er keine Offenlegungsbeschränkungen.
5 Vertraulichkeit, Datenschutz
5.1 Vertraulichkeit
Sämtliche Hinweise sowie der Inhalt, einschließlich der Informationen zum Hinweisgeber selbst sowie in der Meldung genannter Dritter, werden vertraulich behandelt. Die im Rahmen des Hinweisverfahrens mit den Informationen umgehenden Personen wurden entweder ausdrücklich auf die Vertraulichkeit verpflichtet oder unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung (z.B. als Rechtsanwalt).
Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nicht, wenn:
- der Hinweisgeber der Veröffentlichung seiner Identität ausdrücklich zugestimmt hat,
- seine Identität im Rahmen einer Offenlegung absichtlich preisgegeben hat oder
- die Offenlegung eine notwendige und verhältnismäßige Pflicht im Rahmen einer behördlichen oder gerichtlichen Untersuchung darstellt, insbesondere zur Wahrung der Verteidigungsrechte der betroffenen Person.
5.2 Datenschutz
Die im Rahmen einer Meldung mitgeteilten und im weiteren Verlauf des Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß den einschlägigen Datenschutzgesetzen verarbeitet.
Die Valtech Mobility GmbH hat angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um den Schutz personenbezogener Daten während und nach Abschluss des Verfahrens sicherzustellen.
Die Löschung der während des jeweiligen Verfahrens erstellten Dokumentation erfolgt zwei Jahre nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens.
6 Revision
Für Pflege und Weiterentwicklung dieser Richtlinie ist die Rechtsabteilung verantwortlich.
Die hier enthaltenen Regelungen sind anlassbezogen, ansonsten regelmäßig mindestens jährlich daraufhin zu überprüfen, ob sie
- vollständig,
- aktuell,
- wirksam und effektiv,
- den betroffenen Mitarbeitern bekannt
- und mit angemessenem Aufwand in den Betriebsablauf integrierbar sind.
4. Umweltpolitik
Wirtschaftliche, gewinnorientierte Entwicklung sowie Energieeinsparung und den Schutz unserer Umwelt sehen wir nicht als Zielkonflikt, sondern als gemeinsame Aufgabe. Daher verpflichten wir uns zum Schutz der Umwelt und verhindern Umweltbelastungen im Rahmen unserer Möglichkeiten. Dies geschieht durch die schrittweise Integration nachhaltiger, ökologisch orientierter Handlungsabläufe in allen Geschäftsangelegenheiten sowie durch die Reduktion der Umweltauswirkungen durch eine kontinuierliche Verbesserung des Umweltschutzes.
Insbesondere verpflichten wir uns, alle gültigen Gesetze, Verordnungen und sonstige Regelungen zum Umweltschutz einzuhalten. Ferner verankern wir eine umweltbewusste Unternehmenspolitik, insbesondere in den Management- bzw. strategischen Planungsbereichen.
Im Rahmen unseres Umweltmanagementsystems konzentrieren wir uns besonders auf die folgenden Aspekte unserer Geschäftstätigkeit:
- Reduktion von Treibhausgasen (Dekarbonisierung) durch Verringerung des Energieverbrauchs und den Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere bei
- Serverbetrieb, Dienstreisen und Fuhrpark
- Heiz- und Klimatechnik sowie Strombezug an den Standorten (soweit es unser Einfluss im Rahmen der Anmietung zulässt)
- Unterstützung der Klimastrategie unseres Mutterkonzerns Valtech SE im Rahmen der Science Based Targets Initiative (SBTi).
- energieeffiziente und ressourcenschonende Konzeption, Umsetzung und Betrieb unserer Softwarelösungen und -produkte
- Beachtung von ökologischen Aspekten bei der Auswahl von Dienstleistern, Lieferanten und Produkten. Zu den ökologischen Aspekten zählen neben den oben genannten energieorientierten Aspekten auch der Tierschutz und das Chemikalienmanagement, sofern relevant. Ebenso achten wir auf die Gewährleistung entwaldungsfreier Lieferketten.
- Reduktion von Abfällen, Förderung von Wiederverwendung und Einsatz von Recycling-Produkten
Die jährliche Erarbeitung eines Umweltprogramms ist fester Bestandteil unseres Umweltmanagementsystems, dazu gehört insbesondere die Festlegung von Umweltzielen zur Verbesserung unserer Umweltleistung.
Bei der Entwicklung von Lösungen und neuen Produkte berücksichtigen wir frühzeitig relevante Umweltauswirkungen bei der Konzeption, der Umsetzung, dem Betrieb wie auch nach Ablauf der Nutzungsdauer unserer Lösungen und Produkte. Daher optimieren wir unseren Entwicklungsprozess über den gesamten Lebenszyklus unter Nachhaltigkeitsaspekten und versuchen, Zielkonflikte bewusst abzuwägen. Außerdem achten wir in der Entwicklung darauf, dass unsere Lösungen und Produkte auch im Einsatz bei unseren Kunden dazu beitragen, den Verbrauch von Energie und anderen Ressourcen zu reduzieren.
In unseren Entwicklungs-, Betriebs- und Logistikprozessen minimieren wir, wo immer möglich, unsere Emissionen und Abfallprodukte sowie den Verbrauch von Energie, Nutzfläche und anderen Ressourcen. Im Rahmen unserer Managementsysteme überwachen wir unseren Ressourcenverbrauch sowie Emissionen regelmäßig und berichten über die konkreten Entwicklungen.
Dabei beachten wir den Umweltschutz immer ganzheitlich, also in Bezug auf Wasser, Boden, Luft und Rohstoffe sowie Menschen. Wir finden schonende Lösungen für Landnutzung und vermeiden Entwaldung, wenn unsere Prozesse Auswirkungen darauf haben. Die Vielfalt der Arten ist uns wichtig, daher vermeiden wir mögliche Gefährdungen in unserem Handeln.
Wir halten alle unsere Mitarbeiter:innen dazu an, Abfälle so weit wie möglich zu vermeiden und möglichst schon bei der Beschaffung ressourcenschonende und verpackungsarme Produkte zu bevorzugen. Im Zuge der kontinuierlichen Verbesserung wollen wir alle Prozesse darauf auslegen, möglichst wenig Ressourcen zu verschwenden und somit Abfälle gering zu halten. Dabei wollen wir die Nutzung von recycelten Produkten sowie die Wiederverwendung fördern und ausweiten.
Dazu gehört auch die Nutzung von erneuerbaren Energien und recycelten Ressourcen, womit wir den Abfall, der durch unsere Betriebstätigkeit entsteht, zusätzlich reduzieren können.
Für das Thema Umwelt und Nachhaltigkeit ist die Geschäftsführung verantwortlich. Die Umweltpolitik ist Bestandteil unseres Compliance-Programmes und ist Teil unseres internen Schulungsprogrammes und wird auf unserer Webseite veröffentlicht (https://valtech-mobility.de/compliance/).