Umweltpolitik

Wirtschaftliche, gewinnorientierte Entwicklung sowie Energieeinsparung und den Schutz unserer Umwelt sehen wir nicht als Zielkonflikt, sondern als gemeinsame Aufgabe. Daher verpflichten wir uns zum Schutz der Umwelt und verhindern Umweltbelastungen im Rahmen unserer Möglichkeiten. Dies geschieht durch die schrittweise Integration nachhaltiger, ökologisch orientierter Handlungsabläufe in allen Geschäftsangelegenheiten sowie durch die Reduktion der Umweltauswirkungen durch eine kontinuierliche Verbesserung des Umweltschutzes.

Insbesondere verpflichten wir uns, alle gültigen Gesetze, Verordnungen und sonstige Regelungen zum Umweltschutz einzuhalten. Ferner verankern wir eine umweltbewusste Unternehmenspolitik insbesondere in den Management- bzw. strategischen Planungsbereichen.

Im Rahmen unseres Umweltmanagementsystems konzentrieren wir uns besonders auf die folgenden Aspekte unserer Geschäftstätigkeit:

  • Reduktion von Treibhausgasen durch Verringerung des Energieverbrauchs und den Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere bei
    • Serverbetrieb, Dienstreisen und Fuhrpark
    • Heiz- und Klimatechnik und Strombezug an den Standorten (soweit es unser Einfluss im Rahmen der Anmietung zulässt)
  • energieeffiziente und ressourcenschonende Konzeption, Umsetzung und Betrieb unserer Softwarelösungen und -produkte
  • Beachtung von ökologischen Aspekten bei der Auswahl von Dienstleistern, Lieferanten und Produkten
  • Reduktion von Abfällen, Förderung von Wiederverwendung und Einsatz von Recycling-Produkten

Die jährliche Erarbeitung eines Umweltprogramms ist fester Bestandteil unseres Umweltmanagementsystems, dazu gehört insbesondere die Festlegung von Umweltzielen zur Verbesserung unserer Umweltleistung.

Bei der Entwicklung von Lösungen und neuen Produkte berücksichtigen wir frühzeitig relevante Umweltauswirkungen bei der Konzeption, der Umsetzung, dem Betrieb wie auch nach Ablauf der Nutzungsdauer unserer Lösungen und Produkte. Daher optimieren wir unseren Entwicklungsprozess über den gesamten Lebenszyklus unter Nachhaltigkeitsaspekten und versuchen, Zielkonflikte bewusst abzuwägen. Außerdem achten wir in der Entwicklung darauf, dass unsere Lösungen und Produkte auch im Einsatz bei unseren Kunden dazu beitragen, den Verbrauch von Energie und anderen Ressourcen zu reduzieren.

In unseren Entwicklungs-, Betriebs- und Logistikprozessen minimieren wir, wo immer möglich, unsere Emissionen und Abfallprodukte sowie den Verbrauch von Energie, Nutzfläche und anderen Ressourcen. Im Rahmen unserer Managementsysteme überwachen wir unseren Ressourcenverbrauch sowie Emissionen wie beispielsweise Lärm und Luftverschmutzung regelmäßig und berichten über die konkreten Entwicklungen.

Dabei beachten wir den Umweltschutz immer ganzheitlich, also in Bezug auf Wasser, Boden, Luft und Rohstoffe sowie Menschen. Wir finden schonende Lösungen für Landnutzung und vermeiden Entwaldung, wenn unsere Prozesse Auswirkungen darauf haben. Die Vielfalt der Arten ist uns wichtig, daher vermeiden wir mögliche Gefährdungen in unserem Handeln.

Wir halten alle unsere Mitarbeiter dazu an, Abfälle so weit wie möglich zu vermeiden und möglichst schon bei der Beschaffung ressourcenschonende und verpackungsarme Produkte zu bevorzugen. Im Zuge der kontinuierlichen Verbesserung wolle wir alle Prozesse darauf auslegen, möglichst wenig Ressourcen zu verschwenden und somit Abfälle gering zu halten. Dabei wollen wir die Nutzung von recycelten Produkten sowie die Wiederverwendung fördern und ausweiten.

Dazu gehört auch die Nutzung von erneuerbaren Energien und recycelten Ressourcen, womit wir den Abfall, der durch unsere Betriebstätigkeit entsteht, zusätzlich reduzieren können.

Für das Thema Umwelt und Nachhaltigkeit zeichnet die Geschäftsführung verantwortlich. Die Umweltpolitik ist Bestandteil unseres Compliance-Programmes und ist Teil unseres internen Schulungsprogrammes und wird auf unserer Webseite veröffentlicht.

Code of Conduct für Geschäftspartner

Präambel

 

Die Valtech Mobility GmbH legt großen Wert darauf, dass ihre Geschäftspartner aktiv zum Unternehmenserfolg beitragen. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit ist dabei von zentraler Bedeutung, um langfristige Geschäftsbeziehungen zu schaffen, die beiderseitigen Nutzen bringen. Daher betont die Valtech Mobility GmbH die Wichtigkeit einer engen Kooperation mit ihren Geschäftspartnern.

Im Einklang mit dem Prinzip der Nachhaltigkeit ist sich die Valtech Mobility GmbH ihrer Verantwortung bewusst, die ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen ihres Handelns zu berücksichtigen. Gleiches erwartet das Unternehmen auch von seinen Geschäftspartnern.

Die folgenden Anforderungen konkretisieren die Erwartungen der Valtech Mobility GmbH an die Einstellung und das Verhalten ihrer Geschäftspartner im Geschäftsbetrieb. Diese Anforderungen bilden die Grundlage für eine erfolgreiche und verantwortungsvolle Gestaltung der Geschäftsbeziehungen.

 

 

1.   Ziele und Geltungsbereich

 

In diesem “Code of Conduct für Geschäftspartner” (im Folgenden “Code of Conduct”) hat die Valtech Mobility GmbH ihre Ansprüche sowie Erwartungen und Forderungen an die Geschäftspartner in Bezug auf Nachhaltigkeit formuliert (im Folgenden “Nachhaltigkeitsanforderungen”).

Unter Nachhaltigkeit fallen Aspekte wie die Wahrung der Menschenrechte und des Umweltschutzes, ein ethisches und rechtlich einwandfreies unternehmerisches Handeln sowie die verantwortungsvolle Beschaffung von Rohstoffen.

Der Code of Conduct gilt verbindlich für alle Zulieferer, Vertriebspartner und sonstigen B2B-Geschäftspartner (im Folgenden “Geschäftspartner”) der Valtech Mobility GmbH, die eine Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen unterhalten.

Die Geschäftspartner verpflichten sich, die Nachhaltigkeitsanforderungen vertraglich an diejenigen Geschäftspartner (insbesondere Lieferanten) weiterzugeben, die mit der vertraglichen Beziehung mit der Valtech Mobility GmbH in Verbindung stehen. Sie sind dazu angehalten, angemessene Kontrollmaßnahmen einzuführen, um die Weitergabe der Nachhaltigkeitsanforderungen in der Lieferkette zu überprüfen.

Falls individuelle vertragliche Vereinbarungen mit den Geschäftspartnern von diesen Grundsätzen abweichen, haben diese Vorrang.

Die Nachhaltigkeitsanforderungen stützen sich unter anderem auf die Zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UN), die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sowie die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Insbesondere werden die Grundrechte bei der Arbeit und die Leitprinzipien der Initiative Drive Sustainability berücksichtigt.

 

Darüber hinaus stützt sich dieser Code of Conduct auf national und international anerkannte Standards wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die insbesondere im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgelegt sind.

 

 

2.   Grundsätzliche Nachhaltigkeits­anforderungen

 

Allgemein

Die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen betrachtet die Valtech Mobility GmbH als unverzichtbar für jede Geschäftsbeziehung.

Es wird erwartet, dass die Geschäftspartner die Werte dieser Nachhaltigkeitsanforderungen durch ein strukturiertes und sachkundiges Management in den Geschäftsalltag integrieren. Das Management der Geschäftspartner sollte rechtliche und andere Anforderungen identifizieren, bewerten und die Beschäftigten entsprechend schulen, um die Einhaltung der Anforderungen sicherzustellen.

Die Geschäftspartner sind verpflichtet, stets das anwendbare Recht zu befolgen. Übersteigen die Nachhaltigkeitsanforderungen die Vorgaben des anwendbaren Rechts, so sind diese zusätzlich zu berücksichtigen.

Schaffung und Anwendung von Managementsystemen

Die gesetzlichen Verpflichtungen unserer Kunden bezüglich Nachhaltigkeit und Lieferkettenmanagement erfordern die Einführung von Managementsystemen entlang der gesamten Lieferkette. Um auf kommende Anforderungen und Überprüfungen vorbereitet zu sein, empfehlen wir auch unseren Geschäftspartnern, ein solches Managementsystem einzuführen.

Geschäftspartner mit Produktionsstandorten, an denen mehr als 100 Beschäftigte tätig sind, sollten eine Zertifizierung nach der internationalen Norm ISO 14001 oder der EMAS-Verordnung der Europäischen Union für diese Standorte anstreben.

Für Geschäftspartner mit Produktionsstandorten, an denen mehr als 1.000 Beschäftigte tätig sind, empfehlen wir zusätzlich eine Zertifizierung nach der internationalen Norm ISO 45001 oder einer vergleichbaren Norm für diese Standorte.

Unternehmenserklärung

Die Geschäftspartner verpflichten sich in einer Unternehmenserklärung (z. B. einen Verhaltenskodex) zu sozialen, ethischen und ökologischen Standards. Diese Erklärung sollte in Sprachen verfasst sein, die von den Beschäftigten vor Ort verstanden werden.

Nachhaltigkeitsbeauftragte

Die Geschäftspartner sollten einen Nachhaltigkeitsbeauftragten oder einen vergleichbaren Beauftragten benennen, der der Geschäftsführung über Nachhaltigkeitsziele und -maßnahmen im Unternehmen berichtet.

 

 

Schulungen

Die Geschäftspartner werden dazu ermutigt, eigene Schulungsprogramme zu entwickeln, um die Festlegung von Richtlinien, die Umsetzung von Prozessen und die Vermittlung von Erwartungen an ihre Beschäftigten zu verbessern. Es wird erwartet, dass die Beschäftigten kontinuierlich qualifiziert werden.

 

3.   Nachhaltigkeits­anforderungen im Umweltschutz

 

Die Valtech Mobility GmbH legt Wert darauf, dass ihre Geschäftspartner ihre Umweltpolitik kennen und befolgen.

Treibhausgas-Emissionen

Die Geschäftspartner sind aufgefordert Maßnahmen zu ergreifen, um Luftemissionen, einschließlich Treibhausgasen, die eine Gefahr für die Umwelt und die Gesundheit darstellen, zu reduzieren. Hierzu gehört auch die proaktive Verringerung der Treibhausgas-Emissionen entlang der gesamten Lieferkette durch den verstärkten Einsatz von kohlenstoffneutralen Energiequellen.

Wenn Produkte an Valtech Mobility GmbH geliefert oder dieser gegenübr Dienstleistungen erbracht werden, sollen die Geschäftspartner auf Anfrage Informationen über den Gesamtenergieverbrauch in MWh und den CO2- Ausstoß in Tonnen (Scope 1, 2 und 3) auf Produktebene bereitstellen, um Umweltkennzahlen zu verbessern.

Zusätzlich empfehlen wir unseren Geschäftspartnern, wissenschaftlich fundierte und zeitgebundene Emissionsreduktionsziele und den Einsatz erneuerbarer Energien festzulegen, die mit dem Pariser Abkommen übereinstimmen und die Dekarbonisierung in der gesamten Wertschöpfungskette fördern.

Eine Verpflichtung zur CO2-Neutralität bis 2050 wird ebenfalls empfohlen.

 

Ressourceneffizienz

Die Geschäftspartner sollen Maßnahmen ergreifen, um eine effiziente Nutzung von Energie, Wasser und Rohstoffen sicherzustellen, erneuerbare Ressourcen zu nutzen und Umwelt- und Gesundheitsschäden zu minimieren.

Registrierung, Bewertung und Beschränkung von Stoffen, Rohstoffen

Die Geschäftspartner müssen geeignete Maßnahmen umsetzen, um den Einsatz von Stoffen und Materialien mit nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt oder die Gesundheit zu vermeiden, wie zum Beispiel krebserregende, erbgutschädigende oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe. Hierbei sind internationale Übereinkommen und andere Rechtsinstrumente in Bezug auf die Herstellung, Verwendung, Handhabung und Entsorgung bestimmter Stoffe, insbesondere des Minamata-Übereinkommens über Quecksilber und des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (POP), zu berücksichtigen.

Rohstoffe aus Tiefseebergbau sind aus der Lieferkette möglichst auszuschließen.

 

Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement

Die Geschäftspartner sollen angemessene Maßnahmen ergreifen, um Abfall zu vermeiden, Ressourcen wiederzuverwenden, zu recyceln und Restmüll, Chemikalien und Abwasser sicher und umweltfreundlich zu entsorgen. Diese Maßnahmen sollen vor allem während der Entwicklung, Produktion, Produktlebensdauer und dem Recycling am Ende der Lebensdauer sowie in anderen Tätigkeiten umgesetzt werden. Internationale Übereinkommen über die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle, wie das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, sind dabei zu beachten.

Die Verwendung von Sekundärmaterialien wird empfohlen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist.

Geschäftspartner sollen geschlossene Kreislaufsysteme fördern.

 

Wasser

Die Geschäftspartner sind aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um den Wasserverbrauch an ihren Standorten und entlang ihrer Lieferketten zu minimieren, insbesondere in wasserarmen Regionen. Dabei soll das Recht auf Wasser jederzeit respektiert werden.

Für Geschäftspartner, die Produkte an Valtech Mobility GmbH liefern, gilt die Anforderung, auf Anfrage Informationen über den gesamten Frischwasserverbrauch auf Produktebene zur Verfügung zu stellen.

Menschen, die von der Geschäftstätigkeit des Geschäftspartners betroffen sind, sollen jederzeit Zugang zu sicherem, akzeptablem und erschwinglichem Wasser in ausreichender Menge für den persönlichen Gebrauch haben.

 

Biodiversität

Die Geschäftspartner müssen die natürlichen Ökosysteme schützen, insbesondere bedrohte Lebensräume wilder Tiere, und eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sicherstellen.

Sie sollen Lieferketten anstreben, die ohne Abholzung und Entwaldung auskommen, und sich an internationalen Vorschriften zur biologischen Vielfalt orientieren, wie zum Beispiel den Resolutionen und Empfehlungen des Center for Biological Diversity (CBD) und der Weltnaturschutzunion (IUCN).

Die ethisch einwandfreie und artgerechte Behandlung von Tieren wird von den Geschäftspartnern ebenfalls unterstützt und gefördert.

 

4.   Nachhaltigkeits­anforderungen im Bereich der Menschenrechte und der Arbeitsrechte der Beschäftigten

Die Geschäftspartner verpflichten sich, die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu respektieren, insbesondere hinsichtlich der Grundrechte bei der Arbeit.

Abschaffung von Kinderarbeit und Schutz junger Arbeitskräfte

Die Geschäftspartner müssen das Mindestalter für Beschäftigte in ihren Aktivitäten und Lieferketten einhalten. Sie stellen sicher, dass das Mindestalter gemäß geltendem Recht und den ILO-Standards festgelegt wird, um Kinderarbeit zu verhindern.

Keine moderne Sklaverei, kein Menschenhandel, kein unethisches Recruitment

Die Geschäftspartner ergreifen angemessene Maßnahmen, um Schuldknechtschaft, Zwangsarbeit, moderne Sklaverei und Menschenhandel in ihrem Geschäftsbereich und in der Lieferkette zu verhindern. Sie stellen sicher, dass die Arbeitsbeziehungen freiwillig und unter Berücksichtigung angemessener Kündigungsfristen geschlossen werden. Arbeitsverträge werden in verständlicher Sprache und wahrheitsgemäß verfasst.

Schutz der körperlichen Unversehrtheit, keine körperliche Züchtigung

Die Geschäftspartner setzen sich stark für den Schutz der körperlichen Unversehrtheit ein und verhindern jegliche Beteiligung an Gewalttaten wie Entführungen, Folterungen oder Tötungen. Körperliche Strafen als Disziplinarmaßnahmen sind untersagt.

Vergütung und Leistungen

Die Geschäftspartner verpflichten sich, ihren Beschäftigten einen angemessenen Lohn zu zahlen. Dieser angemessene Lohn sollte mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen und darüber hinaus den Lebensstandard der Beschäftigten und ihrer Familien gewährleisten (existenzsichernder Lohn). Die Bezahlung muss direkt, vollständig und pünktlich erfolgen.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Brandschutz

Die Geschäftspartner haben die Verpflichtung, sämtliche geltenden Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzgesetze zu erfüllen. Hierfür müssen sie einen Prozess einführen, der eine kontinuierliche Reduzierung von gesundheits- und sicherheitsbedingten Risiken am Arbeitsplatz ermöglicht und den Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz verbessert. Die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen dürfen nicht den Beschäftigten auferlegt werden.

Insbesondere sind die Geschäftspartner angehalten, folgende Maßnahmen umzusetzen:

  1. Die Beschäftigten müssen in einer für sie verständlichen Sprache über identifizierte Gefahren sowie präventive und korrektive Maßnahmen zur Risikominimierung informiert werden.
  2. Es sind angemessene Qualifikationsmaßnahmen durchzuführen, um arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme zu verhindern, Arbeitsunfälle zu vermeiden, Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen, das Chemikalienmanagement zu beherrschen und den Brandschutz zu gewährleisten.
  3. Die erforderliche Schutzausrüstung und Schutzkleidung müssen den Beschäftigten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
  4. Es sind angemessene Brandschutzmaßnahmen (technischer, baulicher und/oder organisatorischer Art) zu ergreifen, um Schäden im Brandfall zu minimieren.
  5. Die Überwachung und Kontrolle von arbeitsbedingten Gesundheits- und Sicherheitsgefahren (wie chemische, biologische, physikalische und physiologische Gefahren) sowie entsprechender Schutzmaßnahmen ist erforderlich.
  6. Alle verwendeten Chemikalien sind entsprechend dem global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) oder, in europäischen Ländern, der Classification, Labelling und Packaging (CLP) Verordnung zu kennzeichnen. Die Lagerung, der Transport und die Handhabung der Chemikalien müssen den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben entsprechen.
  7. Geeignete Notfallpläne müssen ausgearbeitet und Erste-Hilfe-, Brandschutz- und medizinische Versorgungsleistungen sowie entsprechendes Material und angemessene Transportmittel für die weitere Behandlung zur Verfügung gestellt werden.
  8. Es muss für ausreichende Notausgänge, Fluchtwegen und Sammelplätze gesorgt werden, die durchgängig deutlich gekennzeichnet sind.

 

Im Falle eines Unfalls müssen Erste-Hilfe-Maßnahmen und medizinische Versorgung gewährleistet werden. Bei Gesundheitsgefahren wie Pandemien müssen die Geschäftspartner alle erforderlichen Schutzmaßnahmen für ihre Beschäftigten und die Gesellschaft ergreifen. Dabei sind sämtliche von den lokalen Behörden erlassenen Maßnahmen vollumfänglich zu beachten und einzuhalten.

Arbeitszeiten

Die Geschäftspartner gewährleisten, dass die Arbeitszeiten den geltenden nationalen Vorschriften und den branchenüblichen Anforderungen entsprechen.

Arbeits- und Lebensbedingungen

Die Geschäftspartner stellen ihren Beschäftigten angemessene Einrichtungen wie Toiletten, Zugang zu Trinkwasser und hygienische Verpflegungsanlagen zur Verfügung. Wenn Schlafunterkünfte notwendig sind, werden angemessene Bedingungen sichergestellt.

Umweltschutz

Die Geschäftspartner achten darauf, keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt zu verursachen, einschließlich Bodenveränderungen, Wasserverschmutzung, Luftverschmutzung oder übermäßigem Wasserverbrauch.

Menschenrechtsaktivisten

Die Geschäftspartner respektieren das Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit und dulden keine Bedrohungen, Einschüchterungen oder Gewalt gegen Menschenrechts- oder Umweltaktivisten.

Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen

Die Geschäftspartner erkennen das Recht der Beschäftigten an, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen zu gründen und beizutreten. Diskriminierung oder Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Gewerkschaftsaktivitäten sind verboten.

Keine Diskriminierung und keine Belästigung

Die Geschäftspartner unterlassen jegliche Form von Diskriminierung, Einschüchterung oder Belästigung am Arbeitsplatz, einschließlich Benachteiligungen aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, Gesundheitszustand und anderen persönlichen Merkmalen.

Einsatz von Sicherheitskräften

Die Geschäftspartner stellen sicher, dass die Beauftragung von Sicherheitskräften keine Menschenrechtsverletzungen verursacht und nicht zur unrechtmäßigen Kontrolle von Abbaustätten oder Lieferketten führt.

Minderheiten, Schutzbedürftige und indigene Völker

Die Geschäftspartner achten die Lebensbedingungen von Minderheiten, Schutzbedürftigen und lokalen Gemeinschaften.

Diversität und Inklusion

Die Geschäftspartner fördern eine integrative Kultur, die Vielfalt schätzt, und gewährleisten, dass alle Beschäftigten ihr volles Potenzial ausschöpfen können. Die Zusammenarbeit mit diversen Geschäftspartnern wird ebenfalls gefördert.

Die oben genannten Grundsätze sollen von den Geschäftspartnern eingehalten und respektiert werden, um ethische und sozial verantwortliche Geschäftspraktiken sicherzustellen.

 

5.   Nachhaltigkeits­anforderungen an die Unternehmensethik

 

Die Geschäftspartner handeln jederzeit integer und ergreifen angemessene Maßnahmen zur Beseitigung von festgestellten Verstößen.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Die Geschäftspartner treffen ihre Entscheidungen ausschließlich auf der Grundlage sachlicher Kriterien und lassen sich nicht von irrelevanten Interessen oder Beziehungen beeinflussen.

Verbot von Korruption

Die Geschäftspartner lehnen jegliche Form von Korruption ab, einschließlich “Facilitation Payments” für routinemäßige Amtshandlungen. Sie stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter weder Bestechungsgelder, Schmiergelder, unzulässige Spenden noch andere unzulässige Zahlungen an Amtsträger oder Dritte gewähren, anbieten oder entgegennehmen.

Wahrung des freien Wettbewerbs

Die Geschäftspartner respektieren den fairen und freien Wettbewerb sowie die geltenden Wettbewerbs- und Kartellvorschriften. Es werden keine wettbewerbswidrigen Absprachen oder Vereinbarungen mit Wettbewerbern, Lieferanten, Kunden oder anderen Dritten getroffen, und sie missbrauchen keine mögliche marktbeherrschende Stellung.

Einhaltung von Import- und Exportkontrollen

Die Geschäftspartner achten streng auf die Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze für den Import und Export von Waren, Dienstleistungen und Informationen. Auch die relevanten Sanktionslisten werden beachtet.

Zudem gewährleisten sie, dass alle Steuern, Abgaben und Lizenzgebühren, die im Zusammenhang mit dem Abbau, Handel und der Ausfuhr von Mineralen in Konflikt- und Hochrisikogebieten erhoben werden, im Einklang mit dem jeweils geltenden Recht entrichtet werden.

Verbot von Geldwäsche

Die Geschäftspartner stellen sicher, dass alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche in ihrem Geschäftsbetrieb eingehalten werden.

Schutz des geistigen Eigentums

Die Geschäftspartner respektieren die Rechte des geistigen Eigentums und sorgen für den entsprechenden Schutz von Daten.

Sicherung vertraulicher Informationen

Die Geschäftspartner gewährleisten, dass schützenswerte Daten wie Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Informationen sachgerecht und gesetzeskonform erhoben, verarbeitet, gesichert und gelöscht werden. Ihre Mitarbeiter werden entsprechend verpflichtet. Schützenswerte Daten dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben oder anderweitig veröffentlicht werden und müssen entsprechend geschützt werden.

Einsatz von künstlicher Intelligenz

Datenschutz und Datensicherheit sind grundlegende Voraussetzungen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Die Geschäftspartner gewährleisten, dass sämtliche KI-basierten Entwicklungen den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. KI-Systeme müssen zuverlässig und diskriminierungsfrei gestaltet sein, wobei die Steuerung der KI-Anwendungen durch Menschen erfolgt.

Unterstützung bewaffneter Gruppierungen ausgeschlossen

Die Geschäftspartner stellen sicher, dass ihre Geschäftstätigkeit nicht zur direkten oder indirekten Unterstützung von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppierungen beiträgt.

Offenlegung und Information

Die Geschäftspartner erfassen Informationen über ihre geschäftlichen Aktivitäten, Arbeitsweisen, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutzmaßnahmen. Diese Informationen werden auf Anfrage von Valtech Mobility GmbH zur Verfügung gestellt, sofern die Weitergabe im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen steht.

6.   Nachhaltigkeits­anforderungen zu verantwortungsvollen  Lieferketten

 

Transparenz

Transparenz ist ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen der Valtech Mobility GmbH, Nachhaltigkeitsrisiken in ihrer Lieferkette zu erkennen und zu minimieren. Daher werden die Geschäftspartner des Unternehmens auf Anfrage Informationen über ihre Lieferketten offenlegen, die zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen von Valtech Mobility erforderlich sind. Diese Offenlegungspflicht wird auch an die Lieferanten der Geschäftspartner weitergegeben.

Im Rahmen dieser Transparenzanforderungen kann es notwendig sein, dass die Geschäftspartner detaillierte Informationen über ihre Lieferkette bis hin zum Ursprung des Materials, einschließlich Schnittstellen wie Schmelzhütten und Raffinerien, gegenüber Valtech Mobility GmbH offenlegen. Zudem müssen sie Nachweise für Managementsysteme oder Verifizierungen durch Dritte erbringen, um Nachhaltigkeitsrisiken in der Lieferkette auszuschließen oder zu reduzieren.

Rohstofflieferketten

Besonderes Augenmerk liegt auf den Rohstofflieferketten, da sie erhebliche Auswirkungen auf Menschen und den Planeten haben. Deshalb sind alle Akteure entlang der Rohstofflieferkette verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechten sowie den Schutz der Umwelt besonders zu berücksichtigen.

In Bezug auf relevante Rohstoffe müssen die Geschäftspartner insbesondere die Sorgfaltspflicht gemäß dem

„OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten“ einhalten.

7.   Überprüfung der Einhaltung der Nachhaltigkeits­anforderungen durch die Valtech Mobility GmbH

 

Grundsätzliches

Die Valtech Mobility GmbH behält sich das Recht vor, vor Vergabe eines neuen Auftrags und während der gesamten Geschäftsbeziehung die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen regelmäßig, stichprobenartig oder anlassbezogen zu überprüfen.

Diese Überprüfung kann unter anderem durch eine Risikoeinschätzung des relevanten Geschäftsbereichs des Geschäftspartners, die Selbstauskunft des Geschäftspartners und/oder durch Experten vor Ort (Vor-Ort- Überprüfung) erfolgen. Die Vor-Ort-Überprüfung findet nur zu den regulären Geschäftszeiten in Anwesenheit von Vertretern des Geschäftspartners und unter Einhaltung des geltenden Rechts, insbesondere in Bezug auf den Datenschutz, statt. Die Geschäftspartner ergreifen angemessene Maßnahmen, um der Valtech Mobility GmbH das Recht einzuräumen, entsprechende Prüfungen auch bei deren eigenen Geschäftspartnern durchzuführen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Vorvertragliche Prüfung

Werden bei vorvertraglichen Prüfungen Nachhaltigkeitsrisiken festgestellt, sind die daraus resultierenden Maßnahmen für den anschließend abgeschlossenen Vertrag verbindlich. Der Geschäftspartner verpflichtet sich in diesem Fall, jede festgestellte oder drohende Verletzung der Nachhaltigkeitsanforderungen in seinem Geschäftsbereich oder in seiner Lieferkette innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und ohne zusätzliche Kosten für die Valtech Mobility GmbH zu beheben. Das Ergebnis der vorvertraglichen Prüfungen bezüglich der Nachhaltigkeitsanforderungen ist ein relevantes Kriterium für die Vergabe.

Verletzung der Nachhaltigkeits­anforderungen bei einem Geschäftspartner

Falls eine Verletzung der Nachhaltigkeitsanforderungen bei einem Geschäftspartner eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, ist die Valtech Mobility GmbH berechtigt, sofort angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Verletzung zu verhindern, zu beenden oder zu minimieren. Der Geschäftspartner ist in einem solchen Fall verpflichtet, alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um die Verletzung zu verhindern, zu beenden oder zu minimieren. Wenn die Verletzung nicht in absehbarer Zeit behoben werden kann, muss der Geschäftspartner umgehend ein Konzept zur Beendigung oder Minimierung der Verletzung (einschließlich eines konkreten Zeitplans) erstellen und umsetzen. Falls gesetzlich erforderlich, wird die Valtech Mobility GmbH angemessen in die Erstellung des Konzepts einbezogen.

 

 

Verletzung der Nachhaltigkeits­anforderungen in der Lieferkette des Geschäftspartners

Wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die eine mögliche Verletzung von menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflichten in der vorgelagerten Lieferkette (bei mittelbaren Zulieferern der Valtech Mobility GmbH) nahelegen (substantiierte Kenntnis), muss der Geschäftspartner unverzüglich:

  1. an einer Risikoanalyse der Valtech Mobility GmbH mitwirken,
  2. angemessene Präventionsmaßnahmen gegenüber dem betreffenden Geschäftspartner festlegen, und
  3. die Valtech Mobility GmbH bei der Erstellung und Umsetzung eines Konzepts zur Verhinderung, Beendigung oder Minimierung angemessen unterstützen.

Sonstige Folgen

Falls ein Geschäftspartner gegen die Nachhaltigkeitsanforderungen verstößt oder sich nicht daranhält, behält sich die Valtech Mobility GmbH das Recht vor, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Rechte zu wahren.

Dies kann die Aufforderung zur Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen, die Überprüfung gemeldeter Verbesserungen/Maßnahmen, den Ausschluss von neuen Aufträgen und sogar die Kündigung des Vertrags einschließen. Die Valtech Mobility GmbH kann jedoch von ihrem Kündigungsrecht absehen, wenn der Geschäftspartner glaubhaft versichert und nachweist, dass er sofortige Gegenmaßnahmen ergriffen hat, um zukünftige ähnliche Verstöße zu vermeiden.

 

 

8.   Meldung von Fehlverhalten

 

Meldung von Fehlverhalten und Schutzmechanismen

Um das Wohlergehen der Beschäftigten, Geschäftspartner, Dritter und der Valtech Mobility GmbH zu gewährleisten, ist es von entscheidender Bedeutung, Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen, zu untersuchen und umgehend zu beheben. Dies erfordert die Aufmerksamkeit aller Beteiligten sowie die Bereitschaft, bei konkreten Anzeichen schwerwiegender Regelverstöße darauf hinzuweisen.

Beschwerdeverfahren für Geschäftspartner

Jeder Geschäftspartner richtet ein geeignetes Beschwerdeverfahren für sein Unternehmen ein. Dieses System ermöglicht es Mitarbeitern und anderen potenziell betroffenen Personen, Bedenken hinsichtlich Geschäftsethik, Menschenrechten oder Umweltaspekten anonym und vertraulich vorzubringen, ohne Angst vor Repressalien haben zu müssen.

Die Geschäftspartner verpflichten sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die den Zugang zum Beschwerdeverfahren behindern, erschweren oder versperren. Zudem sind sie dazu angehalten, die in obigem Satz genannten Pflichten vertraglich an ihre Zulieferer weiterzugeben und sicherzustellen, dass diese Verpflichtungen entlang der gesamten Lieferkette weitergetragen werden.

 

 

Hinweisgebersystem der Valtech Mobility

Die Valtech Mobility GmbH legt großen Wert auf relevante Hinweise von Geschäftspartnern, Kunden und anderen externen Parteien. Falls konkrete Hinweise auf mögliches Fehlverhalten seitens der Beschäftigten der Valtech Mobility GmbH, der Geschäftspartner oder der Geschäftspartner der Geschäftspartner während der Zusammenarbeit mit Valtech Mobility GmbH vorliegen, bietet das Unternehmen allen Beteiligten die Möglichkeit, diese Informationen über das Valtech Mobility GmbH Hinweisgebersystem zu melden.

Kontaktmöglichkeiten der Whistleblower-Meldestelle sind im Impressum der Webseite zu finden.

Die Geschäftspartner sind verpflichtet, ihren Beschäftigten uneingeschränkten Zugang zum Hinweisgebersystem von Valtech Mobility GmbH zu gewähren und keine Maßnahmen zu ergreifen, die diesen Zugang behindern, erschweren oder versperren. Darüber hinaus verpflichten sie sich, die in obigem Satz genannten Pflichten vertraglich an ihre Zulieferer weiterzugeben und sicherzustellen, dass diese Verpflichtungen in der gesamten Lieferkette eingehalten werden.

 

9.   Schluss­bestimmung

 

Sofern in Einzelfällen abweichende vertragliche Vereinbarungen mit den Geschäftspartnern getroffen wurden, haben diese Vorrang vor den hier dargelegten Grundsätzen.